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   BGH, 24.06.1969 - VI ZR 88/67   

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https://dejure.org/1969,4930
BGH, 24.06.1969 - VI ZR 88/67 (https://dejure.org/1969,4930)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1969 - VI ZR 88/67 (https://dejure.org/1969,4930)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1969 - VI ZR 88/67 (https://dejure.org/1969,4930)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zumutbarkeit der Bezifferung einer Leistungsklage bei Flugzeugabsturz unter Berücksichtigung der Klagefrist und der Anzahl gleichartiger Feststellungsanträge - Unterschiede bei der Anwendung des Warschauer Abkommens im anglo-amerikanischen und im kontinental-europäischen ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 14.07.1958 - VII ZR 99/57

    Feststellungsinteresse

    Auszug aus BGH, 24.06.1969 - VI ZR 88/67
    Lag so bei Einreichung der Klage ein rechtliches Interesse an der Erhebung der Feststellungsklage vor, so wurde sie nicht dadurch unzulässig, daß die Klägerinnen im Laufe des Rechtsstreits in der Lage gewesen wären, Leistungsklage zu erheben (BGHZ 28, 123, 127) [BGH 14.07.1958 - VII ZR 99/57].

    Dazu waren sie umsoweniger verpflichtet, als sie im zweiten Rechtszug angekündigt hatten, sie würden nunmehr zur Leistungsklage übergehen, dann aber bei der Feststellungsklage geblieben sind, nachdem ihnen das Berufungsgericht mitgeteilt hatten es halte die Feststellungsklage für zulässig (vgl. BGHZ 28, 123, 126) [BGH 14.07.1958 - VII ZR 99/57].

  • BGH, 06.06.1951 - II ZR 24/50

    Feststellungsklage gegen offene Handelsgesellschaft

    Auszug aus BGH, 24.06.1969 - VI ZR 88/67
    Diese Erwägungen des Berufungsgerichts sind rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. RGZ 152, 193, 197; BGHZ 2, 251, 253) [BGH 06.06.1951 - II ZR 24/50].

    Dieses Verfahren unterliegt entgegen der Ansicht der Revision keinen rechtlichen Bedenken; hier entsprach es vielmehr einer gesunden Prozeßökonomie (BGHZ 2, 250).

  • BGH, 07.11.1960 - VII ZR 148/59

    Vertrag zugunsten Dritter. Mitverschulden

    Auszug aus BGH, 24.06.1969 - VI ZR 88/67
    Mit Recht haben jedoch schon Haupt (ArchLR 1940, 146, 159) und Richter (Die Berufsgenossenschaft 1940, 101 ff) dieses Urteil angegriffene Inzwischen hat der Bundesgerichtshof allgemein ausgesprochen, daß auch Schadensersatzansprüche, die aus einer Vertragsverletzung hervorgehen, noch § 1542 RVO übergehen (BGHZ 26, 365, 371 [BGH 20.02.1958 - VII ZR 76/57]; 33, 247, 249) [BGH 07.11.1960 - VII ZR 148/59].
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